Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Angebote und Listenpreise sind freibleibend; dies gilt besonders für Sonderangebote. Lieferungsmöglichkeit ist vorbehalten.
  2. Die Lieferung erfolgt frei Haus im Rahmen der bestehenden Verkaufstouren ab einem Mindestauftragswert von 150,– € netto. Die Preise gelten für Original-Verpackungen. Für Anbruchsmengen wird generell ein Aufschlag berechnet.
  3. Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB geliefert mit nachstehenden Erweiterungen:

    a) Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher nach unseren künftigen entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

    b) Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehenden Bedingungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und das Saldo gezogen ist.


    c) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, jederzeit die Ware herauszuverlangen.

  4. Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug sofort fällig und zu bezahlen. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit.
  5. Infolge der leichten Verderblichkeit der Waren sind offensichtliche Mängel sofort bei Übernahme, spätestens jedoch innerhalb 6 Stunden nach Empfang der Ware unmittelbar zu melden. Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu behandeln und zu lagern (§ 347 BGB). Von uns anerkannte Mängelrügen berechtigen den Käufer nur zur Ersatzlieferung. Schlägt auch die Ersatzlieferung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, fehl, so hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht zur Wandelung oder Minderung; Jeglicher Schadenersatzanspruch auch für Folgeschäden wird ausgeschlossen; dies gilt nicht für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schlechtlieferung.
  6. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Geschäfte mit Vollkaufleuten Kronach vereinbart. Für Forderungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer, die im Wege des Mahnverfahrens (688 ff ZPO) geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Gera vereinbart.